Hierüber sagt die Satzung folgendes aus:
„Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges.“

Wie geschieht dies? Insbesondere durch das Erlernen von Chorsätzen, wie z.B. Volksliedern,
geistlichen Liedern, Schlagern, Liedern aus Operetten und Musicals, in der wöchentlichen
Singstunde. Hieraus ergibt sich sodann ein Repertoire, das Voraussetzung für die Gestaltung
von Konzerten ist. Dazu gehören eigene Veranstaltungen, wie z.B. das Obersulmer Weindorf,
das Nachfolger des 1964 eingeführten Sängerherbstes und späteren Kelterfestes ist.
Aber auch Auftritte bei befreundeten Chören anlässlich derer Feste gehören dazu.
Nicht vergessen werden dürfen aber auch die Gestaltung von Beerdigungen und
gemeindlichen Gedenkveranstaltungen im Ort.

Aber auch die Geselligkeit im Verein darf nicht vergessen werden. Um diese zu pflegen
werden jährlich Vereinsausflüge in die nähere oder fernere Umgebung durchgeführt, die dann
in geselliger Runde bei einer Weinprobe mit zünftigem Vesper enden. Dazu zählen auch
Wanderungen mit geselligem Abschluss in einer Besenwirtschaft. Nicht vergessen werden
darf auch der monatliche Stammtisch nach der Singstunde in einer örtlichen Gaststätte,
bei dem ab und zu auch noch gesungen wird.